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Antrag zur Tagesordnung der Sitzung des Verbandsgemeinderates Nieder-Olm am 07. Oktober 2010

 

hier:

„Windenergie im Bereich der Verbandsgemein­de Nieder-Olm – Auswirkun­gen der derzeiti­gen Bestrebun­gen zur Neuausrichtung der Wind­energieanlagen“

  • Antrag zur Aufnahme eines Tagungsordnungspunktes und 
  • Anfrage

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Spiegler,

 

in der Sitzung des HauptA der VG am 14.09.2010 wurde unter TOP 3 dem VG-Rat empfoh­len, ein Aufstellungsbeschluss und eine Auftragsvergabe für den Teilflächennutzungsplan Windkraft der VG Nieder-Olm – 2. Fortschreibung zu beschließen.

 

Die Notwendigkeit, den seit 2007 rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan „Windkraft“ fortzu­schreiben, wurde im entsprechenden Vorlagebericht nur wenig konkret mit den „im regiona­len Raumordnungsplan vorgesehenen Änderungen zur Steuerung der Windenergienutzung auf regionalplanerischer Ebene“ begründet. An anderer Stelle wurde im Vorlagebericht auf die „noch sehr unsicheren Rahmenbedingungen aus dem regionalen Raumordnungsplan“ hingewie­sen.

 

Gleichzeitig haben Sie für die nächste Sitzung des VG-Rates angekündigt, dem Rat eine Vorlage zur Ablehnung der geplanten Windenergieanlage in der Gemarkung Udenheim vorzulegen.

 

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, im Namen der CDU-Fraktion im Verbandsgemeinderat folgenden Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Verbandsgemeinderatssitzung am 07. Okt. 2010 zu setzen:

 

„Windenergie im Bereich der Verbandsgemein­de Nieder-Olm – Auswirkun­gen der derzeiti­gen Bestrebun­gen zur Neuausrichtung der Wind­energieanlagen“ 

 

 

Unter diesem Tagesordnungspunkt bitten wir, folgende Fragen zu beantworten. Selbstver­ständlich gehen wir davon aus, dass uns die Antworten auch schriftlich zur Verfügung ge­stellt werden.

 

Anfragen zum Thema "Windenergie im Bereich der Verbandsgemeinde Nieder-Olm"

 

  1. Welche Rahmenbedingungen (Mindestgröße von Windparks, Abstandsflächen, Hö­henbegrenzun­gen für Windenergieanlagen, Versagungsgründe usw.) werden der­zeit auf regionalplanerischer Ebene zur vorgesehenen Änderung des regionalen Raumordnungsplanes erarbeitet bzw. diskutiert?

    Antwort der Verwaltung in der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 7.10.2010:

    Die Rahmenbedingungen zur Erstellung des Windenergiekonzeptes sind in einem Kriterienkatalog aufgeführt, in dem die Ausschlussgebiete und die Abstände geregelt sind. Die Mindestgröße und die maximale Größe des Windparks werden in den regionalplanerischen Leitlinien geregelt: Mindestgröße 50 ha und maximale Größe 400 ha. Ein Entwurf zur Änderung des Regionalen Raumordnungsplans (ROP) liegt noch nicht vor. Nach den bisherigen Auskünften der Geschäftsstelle werden die zur Beurteilung der Verträglichkeit von Windenergieanlagen fachlich üblichen Vorgehensweisen angewandt. Dies beinhaltet u.a. ein zweistufiges Prüfraster mit absoluten und relativen Konflikten. Kriterienbereiche sind der Immissionsschutz (1.000 m Abstand zu Wohngebieten, geringere Abstände zu weiteren Gebietstypen), Sicherheitsgründe (Abstand z.B. zu Stromtrassen und Flugplätzen) der Vogelschutz sowie Freiraumnutzung, Naturschutz, etc..
    Die Höhenbegrenzung kann und wird nicht auf Ebene der Regionalplanung geregelt. Dies kann nur auf kommunaler Ebene erfolgen.
    Näheres wird nach Verfügbarkeit des Entwurfs zu prüfen sein.



  2. Wie verlässlich sind die derzeit diskutierten Parameter bzw. wie hoch ist der Wahr­scheinlichkeitsgrad, dass die derzeitigen Rahmenbedingungen in den Raumord­nungsplan aufgenommen werden?

    Antwort der Verwaltung in der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 7.10.2010:

    Bisher wurde durch die Geschäftsstelle der Planungsgemeinschaft ein offenbar nach fachlichen und raumordnerischen Kriterien begründeter Vorschlag zum künftigen Umgang mit der Winernergie erarbeitet. Hierzu berät die Regionalvertretung im November 2010 und fasst ggf. einen Aufstellungsbeschluss über die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Regionalen Raumordnungsplans.
    Weiteres ergibt sich aus dem Verfahren.



  3. Bis zu welchem Zeitpunkt ist damit zu rechnen, dass der derzeitige regionale Raum­ordnungsplan geändert wird und damit für die Flächennutzungsplanung eine ver­bindliche Vorgabe vorliegt?

    Antwort der Verwaltung in der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 7.10.2010:

    Die Zeitschiene und der weitere Ablauf sind nach Auskunft der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe wie folgt geplant:
    Am 19.11.2010 Einleitung des Anhörungsverfahrens und Mitte nächsten Jahres Beschlussfassung über den Teilplan Wind. Dies muss vom Innenministerium geprüft und genehmigt werden und erst danach wird der Träger der Bauleitplanung aufgefordert, seinen Flächennutzungsplan anzupassen. Die Beachtungspflicht beginnt mit der Einleitung des Anhörungsverfahrens am 19.11.2010.



  4. Gibt es Mitwirkungsmöglichkeiten der Verbandsgemeinde Nieder-Olm im Rahmen des derzeit laufenden „Änderungsverfahrens“ zur Raumordnungsplanung? Wenn ja, welche?

    Antwort der Verwaltung in der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 7.10.2010:

    Die Kommunen und Ortsgemeinden werden nach Landesplanunggesetz im Rahmen der öffentlichen Anhörung, die von Ende November bis ca. Anfang März laufen wird, beteiligt.



  5. Welche Konsequenzen für den Bereich der VG Nieder-Olm werden aus den sich derzeit abzeichnenden Änderungsvorstellungen der regionalen Raumordnungspla­nung erwartet?

    Antwort der Verwaltung in der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 7.10.2010:

    Soweit rechtskräftige Regionale Raumordnungspläne "Ziele der Raumordnung" formulieren, sind diese durch die Gemeinden in ihrer Bauleitplanung zwingend zu beachten. Allerdings haben die Anlagen in Nieder-Olm, Zornheim und Ebersheim Süd Bestandsschutz. Ansonsten wären ggf. Zielabweichungsverfahren erforderlich.



  6. Welche Konsequenzen für im unmittelbaren Nachbarbereich zur Verbandsgemeinde gelegenen bzw. geplanten Windkraftanlagen werden aus den sich derzeit abzeich­nenden Änderungsvorstellungen der regionalen Raumordnungspla­nung erwartet?

    Antwort der Verwaltung in der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 7.10.2010:

    Nach Auskunft der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe werden folgende Änderungen erwartet:
    Der Standort in Selzen/Dexheim wird zu einem Vorranggebiet vergrößert. Der Standort Wörrstadt bei der Juwi Zentrale (links und rechts der BAB 63) wird zum Vorranggebiet, der Standort Undenheim wird entfallen.
    Die möglichen Auswirkungen geänderter Inhalte des ROP werden daher nach Vorliegen des Entwurfs zu prüfen sein.



  7. Warum soll der VG-Rat bereits zum jetzigen Zeitpunkt einen Aufstellungsbeschluss fassen und gleichzeitig eine Auftragsvergabe vornehmen, wo doch offensichtlich die „Rahmenbedingungen zur Änderung des regionalen Raumordnungsplans“ noch „sehr unsicher“ sind und demzufolge mit anderen Planungskosten als im Vorlagebe­richt zu rechnen ist? 

    Antwort der Verwaltung in der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 7.10.2010:

    Gemeinden steht im Rahmen ihrer Planungshoheit die Ausgestaltung raumordnerischer Vorgangen gemäß der örtlichen Erfordernisse zu.
    Die Prüfung auf die Notwendigkeit und den Umfang eventueller ortsbezogener Feinsteuerungen über die Festlegungen des ROP hinaus ist in jedem Fall sinnvoll. Des Weiteren können durch frühzeitige eigene Betrachtungen ggf. gewichtige Sachverhalte im Verfahren (siehe Frage 4) geltend gemacht werden und darüber hinaus auch die Planungen in Mainz und in der Verbandsgemeinde Nieder-Olm auf einander abgestimmt werden.



  8. Gibt es realistische Erfolgschancen zur geplanten Verhinderung der vorgesehenen Windenergieanlage in der Gemarkung Udenheim?

    Antwort der Verwaltung in der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 7.10.2010:

    Im laufenden Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplans der VG Wörrstadt können als Nachbargemeinde Anregungen vorgetragen werden. Zu befürchtende negative Wirkungen wurden bereits in der frühzeitigen Beteiligung geltend gemacht. Das Verfahren wird weiter beobachtet. Es wurde ein Gespräch mit der Verbandsgemeinde Wörrstadt geführt. Die ergänzende Anwendbarkeit von Rechtsmitteln ist ggf. zu prüfen.





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